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   LAG Berlin, 09.05.1995 - 5 TaBV 1/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6385
LAG Berlin, 09.05.1995 - 5 TaBV 1/94 (https://dejure.org/1995,6385)
LAG Berlin, Entscheidung vom 09.05.1995 - 5 TaBV 1/94 (https://dejure.org/1995,6385)
LAG Berlin, Entscheidung vom 09. Mai 1995 - 5 TaBV 1/94 (https://dejure.org/1995,6385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern ; Beschlußverfahren; Erforderlichkeit; Freistellungsstaffel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 38 Abs. 1 Satz 1
    Betriebsrat: Freistellungsanspruch von Mitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 683/76

    Fristverlängerung - Berufungsbegründung - Übereinstimmung mit Urschrift -

    Auszug aus LAG Berlin, 09.05.1995 - 5 TaBV 1/94
    Erzielen Betriebsrat und Arbeitgeber keine Einigung, so haben die Gerichte für Arbeitssachen über die Erforderlichkeit von Freistellungen zu entscheiden, die über die Mindeststaffel gemäß § 38 Abs. 1 BetrVG hinausgehen (BAG, Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 683/76 -, AP Nr. 5 zu § 38 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88

    Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Berlin, 09.05.1995 - 5 TaBV 1/94
    Auch nur in diesem Rahmen besteht die Zuständigkeit der durch die Sätze 6 ff. des § 38 Abs. 2 BetrVG berufenen Einigungsstelle (BAG, Beschluss vom 26. Juli 1989 - 7 ABR 64/88 -, AP Nr. 10 zu § 38 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 26.09.1989 - 8 TaBV 82/89

    Freistellungsstaffel; Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes;

    Auszug aus LAG Berlin, 09.05.1995 - 5 TaBV 1/94
    Ausgangspunkt ist dabei, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Freistellungsstaffel des § 38 Abs. 1 BetrVG von der Freistellung eines vollzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedes ausgeht (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 1989 - 8 TaBV 82/89 -, LAGE Nr. 4 zu § 38 BetrVG ).
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